Fahrschule Bitzi Logo orginal - Fahrschule Bitzi

AGB

 

Allgemeine Bedingungen

 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Dienstleistungen der Fahrschule Bitzi und sind bei Anmeldung (persönlich, telefonisch oder online) verbindlich und enden automatisch nach bestandener Prüfung.

 

Fahrzeug Kat. B

 

Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt.

In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeuges kommen (Service, Panne etc).

Der Tarif pro Lektion ändert sich deswegen nicht.

 

Ausbildung

 

Die Ausbildung erfolgt nach neuzeitlichen, methodischen und didaktischen Grundsätzen.

Die Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

 

Lektionsdauer

 

Eine Lektion dauert 45 Minuten. Eine Doppellektion dauert 90 Minuten inkl. 10 Minuten Pause.

Nach Absprache sind auch kürzere oder längere Lektionen möglich.

 

Unterrichtstarif

 

Die Tarife werden zu Beginn der Ausbildung verbindlich festgelegt und gelten bis zum Ende der Ausbildung.

Die Fahrschule Bitzi behält sich das Recht von Preisanpassungen vor.

 

Bezahlung & Zahlungsverzug

 

Fahrlektionen sind jeweils im Anschluss an die Lektion direkt zu begleichen. Zahlbar in Bar oder über TWINT.

Auf Anfrage und ausschliesslich nach Absprache mit dem Fahrlehrer kann eine Zahlung auf Rechnung verlangt werden. Die Zahlungsfrist beträgt 15 Tage. Wird die Zahlfrist nicht eingehalten so wird eine Zahlungserinnerung mit einer Bearbeitungsgebühr von 15.- CHF verrechnet. Wird auf diese Zahlungserinnerung nicht reagiert, wird ein Mahnverfahren mit zusätzlichen Kosten eingeleitet.

Wird auf dieses Mahnverfahren auch nicht reagiert erfolgt die Betreibung.

Andere Zahlungsmöglichkeiten nur nach Absprache mit separatem Vertrag.

Grundkurse sind vor Ort zu bezahlen.

 

Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderung

 

Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule Bitzi die Fortsetzung der Ausbildung, sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderung verweigern.

 

Termine

 

Den ersten Fahrtermin können Sie jederzeit mit mir vereinbaren. Je früher ich über Terminwünsche informiert bin, umso besser. Die weiteren Fahrtermine werden wir dann jeweils direkt planen.

 

Absenzen

 

Auto:

Vereinbarte Fahrlektionen müssen 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden.

Vereinbarte Fahrlektionen die nicht 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, müssen bezahlt werden.

Erscheint ein Fahrschüler zu spät zum Unterricht, geht die Zeit zu Lasten des Fahrschülers.

 

Motorrad:

Vereinbarte Termine für Grundkurse müssen 7 Tage vor Kursbeginn abgemeldet werden.

Kann ein Schüler nicht am Grundkurs teilnehmen, ist der gesamte Kurs bis zu 7 Tage vor Beginn des 1. Kurstages abzumelden bzw. zu verschieben.

Hierbei fallen keine Kosten für den Kursnehmenden an.

Grundkurse welche nach Ablauf dieser Frist abgemeldet/verschoben werden, werden in Rechnung gestellt.

Beziehen sich die Absenzen auf einen bereits laufenden Kurs, so sind die vollen Kurskosten des verpassten Kursteils zu bezahlen.

Zusätzlich fallen für den verpassten Teil und den neuen Termin erneut die Kurskosten in Höhe von 160.- CHF an.

Nicht wahrgenommene Kurse/Lektionen des Unterrichtes/Kurses in Folge von Krankheit oder Unfall können nach Vorzeigen eines Ärztlichen Attestes kostenlos verschoben werden, auch wenn dies kurzfristig oder ausserhalb der oben erwähnten zeitlichen Fristen geschieht.

 

Verspätung des Fahrlehrers / Krankheit des Fahrlehrers

 

Der Fahrlehrer bemüht sich immer pünktlich beim vereinbarten Treffpunkt zu erscheinen.

Sollte der Fahrlehrer durch Stau, Unfall, Panne oder Krankheit zu spät oder nicht erscheinen können, wird der Schüler schnellstmöglich per Telefon/SMS informiert.

Die Fehlzeit wird kostenpflichtig nachgefahren oder umgebucht.

Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

 

Versicherung der Schüler Kategorie B

 

Das Fahrzeug ist während des praktischen Unterrichtes sowie der offiziellen Führerscheinprüfung durch die Fahrschule Bitzi versichert (Vollkasko- und Unfalldeckung). Selbstbehalt pro Ereignis 500.-CHF.

Zu Beginn der praktischen Ausbildung ist eine obligatorische Administrationspauschale von 90.- CHF abzuschliessen.

 

Versicherung der Schüler Kategorie A

 

Die Kursabsolventen sind für Ihr eigenes Motorrad und Ihre Versicherung selbst verantwortlich. Nach einem Sturz oder einer Kollision können keine Ansprüche an die Fahrschule Bitzi gestellt werden. Die Fahrschule Bitzi übernimmt nur Schäden, die vom Instruktor verursacht werden. Dies gilt auch für Motorrad Fahrstunden.

 

Bussen

 

Bussen die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht wurden, sind auch von dem Verursacher zu begleichen.

 

Ausweise & Berechtigungen

 

Für die Gültigkeit aller Kategorien ist jeder Teilnehmer selber verantwortlich. Nothelfer, Theorie, Verkehrskunde oder Lernfahrausweis.

Die Fahrschule kann in keiner Weise verantwortlich gemacht werden.

 

Gerichtsstand

 

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Bitzi ist das Schweizer Recht anwendbar.

Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule Stefan Bitzi.

Für dein Vertrauen danke ich dir recht herzlich und wünsche dir jetzt schon alles Gute für deine Ausbildung und viel Erfolg für die Prüfung.

 

Geschäftsleitung

 

Fahrschule Bitzi Logo orginal - Fahrschule Bitzi
Nach oben scrollen